Das Land Baden-Württemberg fördert erneut den Schnitt von Streuobstbäumen. Da das Land die Mittel ausschließlich über gebündelte Sammelanträge auszahlt, müssen sich mehrere Streuobstwiesenbewirtschafter zusammenschließen. Innerhalb von 3 Jahren wird ein Baumschnitt mit 18 € pro Baum bezuschusst.
Gefördert wird der Baumschnitt von Streuobstbäumen in der freien Landschaft ab dem dritten Standjahr. Die Bäume müssen großkronig und starkwüchsig sein und mindestens eine Stammhöhe von 1,40 m haben. Jeder beantragte Baum muss im Dreijahreszeitraum 2026-2028 einmal fachgerecht geschnitten werden. Die beantragten Streuobstbäume sind im Förderzeitraum zu erhalten (Erhaltungspflicht mit Nachpflanzgebot).
Die Förderung ist ausgeschlossen für: Streuobstbäume, deren Schnitt bereits über andere Förderprogramme gefördert wird oder Teil von Kompensationsmaßnahmen sind, abgestorbene Streuobstbäume, Streuobstbäume, bei denen bekannt oder vorhersehbar ist, dass diese nicht den Förderzeitraum erhalten bleiben, Bäume von aufgelassenen Brennkirschenanlagen. Die genauen Fördervoraussetzungen sind unter folgendem Link zu finden: Baumschnitt (Streuobstförderung) | Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Die Schnittprämie kann in einem Sammelantrag über uns beim RP Stuttgart beantragt werden. Die Grundstücke müssen sich dabei nicht zwingend im Landkreis Böblingen befinden, es sind auch Grundstücke im Antrag berücksichtigbar, die in benachbarten Landkreisen liegen. Aus organisatorischen Gründen ist eine Teilnahme an unserem Sammelantrag nur für Mitglieder des OGV Malmsheim möglich.
Teilnehmende Mitglieder füllen bitte das Formular vollständig aus und werfen das Original in Papierform bis zum 01. Mai 2026 beim 1. Vorsitzenden in den Briefkasten ein.

Sabine Föll